Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um unsere Fahrradversicherungen, damit Sie schnell Klarheit erhalten.
Häufige Fragen zur Fahrradversicherung
Versichert werden können neue und gebrauchte Fahrräder sowie E-Bikes und Pedelecs, solange sie nicht versicherungspflichtig sind (also keine S-Pedelecs mit Kennzeichen). Das Rad darf beim Start nicht älter als 5 Jahre sein und der Neuwert darf maximal 12.000 € betragen. Nicht mit drin sind zum Beispiel Rennräder für Wettkämpfe oder spezielle Lastenräder, die für den gewerblichen Transport gedacht sind.
Die Versicherung deckt deutlich mehr als nur einfachen Diebstahl ab. Mit drin sind zum Beispiel Einbruchdiebstahl, Raub, Teilediebstahl und Vandalismus. Auch Sturz- oder Unfallschäden sind abgesichert. Beim E-Bike gilt der Schutz auch für Akku und Elektronik, wenn ein Defekt oder Schaden entsteht. Du bist also rundum geschützt, wenn es mal nicht so läuft wie geplant.
Ein Schloss ist Pflicht, wenn du dein Rad draußen abstellst. Es muss kein bestimmtes Modell oder Preis sein, aber es sollte stabil sein. Ein Anschließen an einen festen Gegenstand ist nicht zwingend vorgeschrieben – es reicht, das Rad mit einem Schloss zu sichern. Trotzdem empfehlen wir: je besser das Schloss und je sicherer der Platz, desto geringer ist das Risiko.
Wird dein Fahrrad oder E-Bike gestohlen oder so stark beschädigt, dass es nicht mehr nutzbar ist, bekommst du in der Regel den Neuwert ersetzt – also den Kaufpreis. So musst du dir keine Sorgen machen, dass du nur den Zeitwert bekommst. Wichtig ist, dass die Versicherungssumme zum Rad passt und ein Kaufbeleg vorliegt.
Ja, das geht. Wichtig ist nur, dass das Fahrrad oder E-Bike beim Abschluss nicht älter als 5 Jahre ist. Rechnungen oder Belege sind dabei hilfreich, damit im Schadenfall klar ist, welchen Wert dein Rad hat.
Auch Verschleiß kann abgesichert sein – zum Beispiel bei Bremsen, Reifen oder Kette. Bei neuen Rädern direkt ab Vertragsbeginn, bei gebrauchten Rädern gilt zunächst eine Wartezeit. Reine Inspektionen oder Servicearbeiten ohne Schaden gehören nicht dazu.
Das Rad ist nicht nur für dich allein abgesichert. Auch Familienangehörige oder andere berechtigte Personen dürfen es nutzen. Ausgeschlossen sind aber Rennen oder spezielle Renntrainings – dafür ist der Schutz nicht gedacht.
Eine Hausratversicherung deckt dein Fahrrad in vielen Fällen nur dann, wenn es aus der Wohnung, dem Keller oder der Garage gestohlen wird. Unterwegs besteht meist nur eingeschränkter Schutz oder gar keiner. Die spezielle Fahrradversicherung gilt dagegen rund um die Uhr – weltweit und auch für Schäden am Rad selbst.
Ja, serienmäßig verbaute Teile wie Akku oder Bordcomputer sind mitversichert. Wenn du dich für den zusätzlichen Akku-Premiumschutz entscheidest, ist sogar ein separat gelagerter Akku abgesichert. Das ist besonders praktisch, wenn du den Akku häufig abnimmst.
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